Vortrag über Solaranlagen

Im November 2023 habe ich für die Oersdorfer Wählervereinigung einen Vortrag über Solaranlagen gehalten.

Bild: OeWV Oersdorf

Nebenstehend die Einladung der OeWV zu meinem Vortag über Solaranlagen vom 15.11.2023 in Oersdorf. Bei diesem Vortrag waren ca. 30 interessierte Mitbürger anwendend und hatten diverse Fragen: 

Macht eine eigene Solaranlage unabhängiger?
Bekomme ich den Strom günstiger – und vor allem auch umweltfreundlicher?
Welche Art von Solaranlage eignet sich für meine Zwecke?
Wie gut ist eine Balkonsolaranlage zur Selbstmontage?
Wo kann ich eine solche Anlage überall platzieren?
Was kostet mich das Ganze?
Welche Förderprogramme gibt es?
In welcher Zeit habe ich mein Geld wieder raus?

Bild: OeWV Oersdorf

Den Vortag aus 2023 können Sie auf meiner Downloadseite herunterladen.

Aktuelle Informationen zu Balkonkraftwerken und weitere interessante Themen wie z.B. Batteriespeicher werde ich zeitnah auf meiner Webseite veröffentlichen.

Das primäre Thema der obigen Veranstaltung waren die sogenannten Balkonanlagen und wie sich diese, bei Bedarf, zu einer größeren Anlage erweitern lassen.  

Einige wichtige Links aus obiger Präsentation für die eigene Kalkulation:

https://www.solarserver.de/pv-anlage-online-berechnen/

https://solar.htw-berlin.de/rechner/unabhaengigkeitsrechner/

https://www.pv-now-easy.de/index.php?id=236

Ich hoffe, allen Interessenten, mit dem obigen Vortrag, wichtige Informationen geliefert zu haben. Gerne können Sie für weitere Informationen und Fragen auf mich zukommen.

Wichtiger Hinweis bei der Inbetriebnahme einer Balkonsolaranlage:

Mögliche Überlastung im Stromkreis bei Steckersolaranlagen

Warum ist die Leistung der Wechselrichter bei einer Balkonsolaranlage begrenzt?

Viele Anwender fragen sich sicher, warum die Einspeisung eines Wechselrichters begrenzt ist. Früher lag diese Grenze bei 600 Watt und seit Anfang 2024 auf 800 Watt. Weiter: Warum darf nur eine Balkonsolaranlage in Betrieb genommen werden? Die Antwort auf diese Fragen liefere ich in diesem Abschnitt.

Der Grund ist, dass Balkonsolaranlagen von jedermann einfach per Schukostecker in Betrieb genommen werden können, ohne dass dabei elektrotechnischen Sicherheitsbestimmungen beachtet werden. Insbesondere, wenn Balkonsolaranlagen zusammen mit anderen Verbrauchern in demselben Stromkreis betrieben werden.

Nebenstehendes Bild zeigt die Problematik: Der max. in dem betreffenden Stromkreis (über die Sicherung) begrenzte Dauerstrom wird über den rückwärts eingespeisten Strom der Solaranlage um max. 3,5 A überschritten.

Diese Überschreitung tritt allerdings nur bei einer maximalen Solareinspeisung und bei einer gleichzeitigen maximalen Stromentnahme in diesem Stromkreis auf. Daher wurde die Einspeiseleistung von Balkonsolaranlagen sicherheitshalber auf 800 Watt begrenzt. Größere Wechselrichter oder gar eine weitere Balkonsolaranlage (im selben Stromkreis mit anderen Verbrauchern) würden somit zu einem größeren Sicherheitsproblem werden!

Ausbau von größeren Solaranlagen (mit einer entsprechenden Anmeldung beim Netzbetreiber)

Bei einer solchen Anmeldung erfolgt eine Vergütung, des eingespeisten Stroms, durch den Netzbetreiber. Diese Anlagen unterscheiden sich von Balkonanlagen auch dadurch, dass sie fest mit der elektrischen Anlage des Kunden verbunden sind, damit entfällt die auch die oben geschilderte Problematik von Steckerbetrieben Solaranlagen.

Beim Aufbau von größeren Solaranlagen ist auch immer der Zustand der elektrischen Anlage im Haus zu beachten! Daher empfehle ich hier unbedingt einen örtlichen Elektrotoninstallationsbetrieb mit einer Prüfung des Hausnetzes zu beauftragen. Auch der örtliche Energieversorger bzw. der Netzbetreiber sollte frühzeitig in die Planung einbezogen werden! Weiter ist der feste Anschluss der Wechselstromausgänge der Solaranlage an das Hausnetz ebenfalls eine Tätigkeit, die nur von Fachbetrieben ausgeführt werden sollte! Bei Bedarf berate ich Sie hier gerne.


Momentan wird die kWh, welche der Kunde vom Energieversorger bezieht, im Durchschnitt mit 0,32 € verrechnet. Die kWh, welche der Kunde ins Netz des Energieversorgers einspeist, hingegen aktuell mit nur 0,081 €.  Dieser Preis gilt (im Jahr 2024) für Anlagen mit einer Größe von bis zu 10 kWp. Größere Anlagen erhalten eine niedrigere Verfügung.

Somit sollte, aus wirtschaftlichen Gründen, der Anteil der erzeugten Solarenergie, welche ins öffentliche Netz eingespeist wird, gegenüber dem Eigenverbrauch möglich gering sein. Mit den oben erwähnten Rechnern können hier einige wichtige Einschätzungen getroffen werden.

Zwei Lösungen bieten sich hier für die Kunden an: 

1. Falls keine Speichermöglichkeit in der Anlage vorgesehen ist, sollte die Anlage nicht zu groß dimensioniert sein. 

2. Falls eine Batterie eingesetzt werden soll, kann die Anlage deutlich größer dimensioniert werden, hier sollte aber trotzdem eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden. Insbesondere muss dabei die zu erwartende Lebensdauer der Batterie berücksichtigt werden.

Da aktuell die Preise der Solarmodule extrem gefallen sind, treten die Lohnkosten, bei den Erstellungskosten einer Solaranlage, immer mehr in den Vordergrund. Falls bei den Lohnkosten keine größeren Einsparungen (Eigenleistung) möglich sind, spricht dieses auch eher für eine größere Anlage.

Eine weitere Option stellt die Beschaffung einer gemieteten Solaranlage dar. Hierzu gibt es im Internet diverses Material, um die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage abzuschätzen.

Gerne unterstütze ich Kunden bei der Auswahl der für Sie passenden Solaranlage und helfe auch bei der Bewertung von Angeboten. 

Update vom 1.5.2024

Am 26.4.2024 wurde endlich das lange erwarte Solarpaket 1 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet.

Details siehe: Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Überblick.

Die wichtigsten Punkte für private Kunden mit kleinen Solaranlagen (Steckersolargeräte oder auch Balkonanlagen) sind folgende:

  • Wechselrichter von Balkonanlagen können jetzt mit bis zu 800 Watt in das Hausnetz einspeisen.
  • Die Solarleistung bei Balkonanlagen darf jetzt bis zu 2000 Watt betragen.
  • Eine Anmeldung beim Netzbetreiber wird nicht mehr benötigt, es muss nur eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister vorgenommen werden.
  • Für eine Übergangszeit dürfen auch die alten Ferraris-Zähler (analoger Stromzähler) verwendet werden. Die genaue Definition dieser Übergangszeit (4 Monate ?) muss allerdings noch erfolgen? Vermutlich werden hier die Netzbetreiber, schon aus eigenem Interesse, die alten Zähler bei Ihren Kunden, alsbald in moderne Zweirichtungszähler umzurüsten.
  • Der Anschluss der Wechselrichter kann jetzt auch über normale Schuko-Stecker erfolgen. Hierzu wird allerdings noch eine entsprechende VDE-Norm erwartet, da dieser Punkt nicht im Gesetz geregelt werden kann.

Update vom 3.5.2024:

Wie bereits im Gesetzestext zum Solarpaket 1 erwähnt, ist eine VDE-Norm (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) mit einer entsprechenden Norm für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) erforderlich. Die Zeitschrift „Computerbase“ berichtet am 3.5.2024 von einem Entwurf der DIN VDE V 0126-95 „Steckersolargeräte“. In diesem Artikel wird über diesen Entwurf entsprechend berichtet. Es wird also in wenigen Monaten eine entsprechende Norm geben.

Sobald hierzu weitere Informationen vorliegen, werde ich an dieser Stelle darüber berichten.